Steigschutzeinrichtung AFG 5
EN 353-1 / 353-2
CE 0158
Die Steigschutzeinrichtung AFG 5 wird an senkrechten Leitern
und Steigeisengängen, in Verbindung mit Auffanggurten nach EN 361, zur
Sicherung von Personen eingesetzt. Das mitlaufende Auffanggerät aus Edelstahl
gleitet auf verzinktem oder rostfreiem Drahtseil mit einem Durchmesser von
8 mm.
Der Zwischenseilhalter kann nicht mit dem Auffanggerät AFG 5 durchfahren
werden. Bei Benutzung muss das Drahtseil aus der Federspannung des Zwischenseilhalters
herausgezogen werden. Bei Nichtnutzung wird das Drahtseil wieder in den Zwischenseilhalter
gedrückt. Das Auffanggerät AFG 5 kann von dem Drahtseil gelöst
werden.
Die Steigschutzeinrichtung wird vor Ort über die Anschlagpunkte und dem Zwischenseilhalter an Standardleitern oder Steigeisengängen befestigt.
Steigschutzeinrichtung AFG 8
EN 353-1 / 353-2
CE 0158
Die Steigschutzeinrichtung AFG 8 wird zur Sicherung von Personen, die an hoch- oder tiefer gele-genen Arbeitsplätzen tätig sind, eingesetzt.
Die Steigschutzeinrichtung besteht aus einem mitlaufenden Auffanggerät, an dem ein nicht lösbarer, textiler Bandfalldämpfer konfektioniert ist. Der Bandfalldämpfer begrenzt die Stoßkraft im Absturzfall auf maximal 600 kg. Die Steigschutzeinrichtung AFG 8 wird an senkrechten Leitern und Steigeisengängen, in Verbindung mit Auffanggurten nach EN 361, eingesetzt. Das mitlaufende Auffanggerät AFG 8 aus Edel-stahl gleitet auf verzinktem oder rostfreiem Drahtseil mit einem Durchmesser von 8 mm.
Die Steigschutzeinrichtung wird vor Ort über die Anschlagpunkte und dem Zwischenseilhalter an Standardleitern oder Steigeisengängen befestigt.